KFZ Schadensregulierung

Unsere Schadenhotline anrufen – Schaden melden – Wir regeln Ihren Unfall

Der kostenlose Unfallservice.

Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, wo Ihnen der Kopf steht? Das Gefühl kennt jeder, denn ein Unfall ist selten nur mit Schaden melden getan. Danach folgt noch das Auseinandersetzen mit Versicherungen, Werkstätten, Gutachtern und im schlimmsten Fall sogar Anwälten. Doch damit ist jetzt Schluss:

Schadenhotline anrufen und Schaden melden

Nutzen Sie unseren Schadenservice und rufen unsere Schadenhotline an. Wenn Sie uns Ihren Schaden melden, übernehmen wir den Rest für Sie und regulieren Ihren Unfall. Das bedeutet, wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, den Versicherungen und Werkstätten. Wir von KFZ-Schadensregulierung24 bieten unseren Schadenservice kostenlos an und regeln Ihren Unfall, nachdem Sie uns Ihren Schaden melden.

In unserem kostenlosen Schadenservice sind enthalten: Aufnahme Ihres Verkehrsunfalls, Erstellung eines Gutachtens über den Schaden sowie die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.

Autounfall Warndreieck

Schadensformular

Sie können uns über das Formular ganz einfach Ihren Schaden melden; wir melden uns dann bei Ihnen und erklären Ihnen unseren kostenlosen Schadenservice.

Ihre Vorteile

Sie profitieren von einer schnellen Auszahlung der höchstmöglichen Schadensumme durch die sofortige Abwicklung und Unterstützung unserer Rechtsanwälte.

Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und genießen finanzielle Vorteile durch die Sonderkonditionen in unseren Partnerwerkstätten

Sie vermeiden unrechtmäßige Kürzungen und Streitigkeiten mit der Gegenseite, da unsere spezialisierten Rechtsanwälte die gesamte Korrespondenz für Sie übernehmen werden. Also keine Sorge.

Sie profitieren von einer durchschnittlich 20%höheren Auszahlung, da unsere Gutachter nicht im Auftrag der Versicherung handeln und wir neben der Schadenssumme alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen.

Sie sparen Zeit und werden, durch unsere schnelle und unbürokratische Vorgehensweise entlastet.

Sie genießen einen kostenlosen Rund-um-Service, da die Gegenseite alle Gebühren übernimmt

So funktionierts

1. Kostenlos Schaden melden

Über unsere kostenfreie Schadenhotline oder das Schadenformular können Sie uns unverbindlich Ihren Schaden melden.

2. Wir kontaktieren Sie

Wenn Sie über das Schadenformular Ihren Schaden melden, werden wir Sie innerhalb weniger Stunden telefonisch kontaktieren und mit Ihnen die nächsten Schritte unseres kostenfreien Schadenservice besprechen.

3. Wir regeln Ihren Unfall

Sie müssen sich jetzt um nichts mehr kümmern – wir übernehmen alles. Wir kümmern uns nach Ihren Wünschen um einen Gutachter, die Reparatur Ihres Fahrzeugs, einen fachkundigen Rechtsanwahl und ggf. ei0n Ersatzfahrzeug. Nach der Schadensmeldung übernehmen wir alles Weitere.

In Kooperation mit
Unsere Partner
Tüv Rheinland Plakette

TÜV- Rheinland

Alle unsere Gutachter sind vom TÜV-Rheinland zertifiziert.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das hängt davon ab, wer an dem Unfall Schuld trägt. Der Unfallverursacher bzw. sein Haftpfichtversicherer muss bei alleiniger Schuld den kompletten Schaden ersetzen. Als Geschädigter muss man in diesem Fall zunächst nur einen Gutachter beauftragen, damit dieser den Unfallschaden bewertet und die Reparaturkosten und –Dauer benennt. Sollte mehr als ein Bagatellschaden (zum Beispiel kleine Kratzer) entstanden sein, trägt der Versicherer die kosten. Im Anschluss kann der Geschädigte entscheiden, ob er einen Rechtsaanwalt aufsucht, um seine Rechte im Unfall prüfen und wahrnehmen zu lassen. Dieser kann helfen zu entscheiden, welche Kosten der Gegner zu zahlen hat. Zudem kann so sicher gestellt werden, dass der Unfallgegner nicht ohne Grund Zahlungen verweigert. Auch die Kosten für einen Anwalt sind vom Unfallverursacher zu zahlen.

Hierbei ist entscheidend, was für ein Unfall das ist und wer die Schuld trägt. Sollten Sie keinerlei Schuld am Unfallhergang haben, können Sie Ihre Rechte geltend machen, egal ob es ein Auffahrunfall, ein Unfall beim Spurwechsel oder Einparken war. Wenn jedoch Sie Unfallverursacher sind und die alleinige Schuld haben, können Sie dem Unfallgegner gegenüber keine Rechte geltend machen. Sie können dann nur die Regulierung der Schäden an Ihrem Auto bei Ihrer Vollkaksoversicherung geltend machen.

Sie können Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. seinem Versicherer bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend machen. Das bedeutet in der Regel, dass Sie dafür drei Jahre zum Jahresende Zeit haben. Bitte beachten Sie, dass dies Deutschland gilt und die Frist in anderen Ländern kürzer sein könnte.

Das liegt daran, dass unsere Gutachter unabhängig sind und nicht im Auftrag der Versicherung arbeiten. Dadurch bewertet der Gutachter ganz neutral Ihren Schaden und versucht nicht, die Kosten bestmöglich zu senken.

Weil Sie an dem Unfall keine Schuld tragen, warum sollten Sie dann irgendwelche Kosten tragen. Jegliche Kosten trägt selbstverständlich die generische Versicherung.
Für Sie fallen keine Kosten an.

In der Regel ca 4-6 Wochen.
Es kann aber auch wesentlich schneller gehen. Wir setzen ihre Ansprüche schnellstmöglich durch.

An Sie direkt. Unsere Rechtsabteilung unterbreitet von Anfang an der gegnerische Versicherung ihrer Bankverbindung mit dem Anliegen das Geld direkt an Sie zu überweisen.