KFZ Schadensregulierung

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Erlischt der Versicherungsschutz bei Trunkenheit?

Erlischt der Versicherungsschutz bei Trunkenheit?

Alkohol am Steuer und sein Einfluss auf den Versicherungsschutz

Das Autofahren unter Alkoholeinfluss kommt hierzulande leider immer noch häufig vor. Viele Autofahrer unterschätzen den Einfluss, den Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit hat. Daher kommt es unter Alkoholeinfluss übermäßig oft zu Unfällen. Fast 50.000 sind es im Jahr. Die schlechte Nachricht: Bei einem Autounfall unter Alkoholeinfluss stellen sich Versicherungen oftmals bei der Schadensregulierung quer.

Das sagen die Gesetze zum Fahren unter Alkohol

Obwohl seine Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit enorm sind, ist Alkohol am Steuer in Deutschland aber nicht grundsätzlich verboten. Nur bei Fahranfängern in der Probezeit und Fahrern unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze. Ebenso ist dies bei Wiederholungstätern der Fall. Für alle anderen Fahrer gilt: Erst ab 0,5 Promille Blutalkohol können Sie belangt werden, solange sie vernünftig fahren. Wer sich im Straßenverkehr auffällig verhält oder einen Unfall provoziert, der bekommt schon ab 0,3 Promille eine Strafe. Ab einem Blutalkoholspiegel von 1,1 Promille gilt man übrigens als absolut fahruntüchtig. Hier fallen die Strafen nochmals saftiger aus.

Diese Meinung haben die Kfz-Versicherungen

Bei Unfällen, bei denen der Fahrer getrunken hatte, dürfen die Autoversicherungen eine Mitschuld voraussetzen. Die gute Nachricht: Zumindest die Haftpflicht ist weiterhin wirksam. Wer alkoholisiert fährt und andere schädigt, der bleibt weiterhin abgesichert. Die Versicherung kann aber einen Regress von bis zu 5.000 Euro verlangen.
Schlechter sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Hatte der Fahrer zwischen 0,5 und 1,1 Promille, so tendieren die meisten Versicherungen dazu, ihre Leistungen zu kürzen. Der Unfallverursacher bleibt dann auf einem Teil der Kosten sitzen. Bei Alkoholpegeln über 1,1 Promille zahlen die Versicherungen üblicherweise gar nichts mehr. Die meisten Versicherer haben hierzu einen sogenannte Trunkenheitsklausel im Vertrag, der sie in solchen Fällen von ihren Pflichten entbindet.
Im Zweifelsfall kommt es darauf an, ob der Schaden auch ohne Alkoholeinfluss zu Stande gekommen wäre. Kommt ein alkoholisierter Fahrer bei Glatteis von der Fahrbahn ab, lag dann die Ursache in der Witterung, dem Alkoholeinfluss oder einer Kombination aus beidem? Mithilfe von Gutachtern und Anwälten ist es sicherlich möglich, hier einen gewissen Spielraum festzulegen. Dennoch bedeutet dies für den Versicherungsnehmer sehr viel Aufwand und Ärger.

Aufgrund dieser Auswirkungen verweigern Versicherungen die Schadensregulierung

Alkohol hat auf den Körper und das Bewusstsein zahlreiche Auswirkungen, welche die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Verminderung der Sehleistung und Verengung des Blickfeldes sind schleichende Symptome, die schon ab geringen Alkoholkonzentrationen auftreten. Das Konzentrations- und Reaktionsvermögen lassen nach. Es kommt zu Selbstüberschätzung und einem verminderten Risikobewusstsein. Betrunkene Autofahrer können daher zu riskanteren Fahrmanövern tendieren. Darum gilt die Devise: Wer nach einer Feier noch Autofahren möchte, der sollte sich entweder mit alkoholfreien Drinks begnügen oder anschließend ausreichend lange warten, bis der Alkohol abgebaut ist. Entgegen landläufiger Meinungen helfen dabei weder Kaffee noch genügt es, größere Wassermengen zu trinken. Wer unter Alkohol einen Unfall baut und dabei andere schädigt, der muss den Unfall melden. Kommt nämlich noch Fahrerflucht dazu, ist der Übergang zur Straftat vollschritten.