Wer sein Fahrzeug versichert, rechnet im Schadenfall mit einer Entschädigung durch die Versicherung. Leider kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistungen kürzt, Teile der Auszahlung verweigert oder gar nichts zahlt. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Welche das sein können und was Sie in diesem Fall für Möglichkeiten haben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Nichtzahlung bei grober Fahrlässigkeit
Einer der häufigsten Gründe, warum nach einem Unfall die Versicherung eine Zahlung verweigert, ist grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer seine Sorgfaltspflichten in außergewöhnlich hohem Maß verletzt bzw. versäumt, Überlegungen zur Vermeidung des Schadens anzustellen. Ein Beispiel hierfür ist unter anderem das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. Da es keine gesetzliche Definition für grobe Fahrlässigkeit gibt, landen solche Fälle häufig vor Gericht und müssen dort entschieden werden.
Falsche Aussagen oder persönliche Angaben
Ein weiterer Grund für die Verweigerung der Ausgleichszahlung sind Obliegenheitsverletzungen. Um solche handelt es sich, wenn Versicherungsnehmende ihren im Vertrag festgeschriebenen Pflichten nicht nachkommen. So liegt es in deren Verantwortung, einen Schaden rechtzeitig zu melden, wahrheitsgemäße Angaben zum Ereignishergang zu machen und ihre persönlichen Daten korrekt anzugeben und aktuell zu halten. Auch gehört dazu die regelmäßige und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge. Sind Versicherte mit Ihren Zahlungen im Rückstand, drohen Leistungskürzungen oder sogar die komplette Verweigerung der Schadensregulierung.
Zahlungsverweigerung bei nicht versicherten Schäden oder Personen
Häufig sind zudem nicht versicherte Schadensfälle und Personen Gründe für die Nichtzahlung. Wer bestimmte Leistungen nicht mitversichert hat, genießt keinen Anspruch auf Kompensation im Schadensfall. Zählt die Art des Schadens nicht zum Versicherungsumfang oder sind die beschädigten Gegenstände nicht mitversichert, bleiben Versicherte auf dem Schaden sitzen, denn die Versicherung hat in solchen Fällen das Recht auf Zahlungsverweigerung. Bei manchen Versicherungsarten sind bestimmte Schäden nicht mitversichert, wenn sie von bestimmten Personenkreisen verursacht werden. Dies kann der Fall sein, wenn nur eine bestimmte Altersgruppe zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist.
Was kann man tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Zahlt das Unternehmen den angezeigten Schaden nicht, stehen sich häufig unterschiedliche Ansichten gegenüber. Versicherte sind nicht immer mit den Begründungen der Versicherungsunternehmen einverstanden und können die getroffenen Entscheidungen oftmals nicht nachvollziehen. Um besondere Streitfälle handelt es sich, wenn Grenzfälle bei grober Fahrlässigkeit vorliegen oder es sich um ein Mitverschulden Dritter handelt. In solchen Fällen stehen Versicherten zwei Möglichkeiten zur Verfügung, denn die Entscheidung der Versicherung muss nicht ohne Weiteres akzeptiert werden.
Beschwerde beim Ombudsmann
Der von den Versicherungsgesellschaften eingerichtete Ombudsmann gilt als neutrale Schlichtungsstelle. Diese gilt als Schiedsgericht in Streitfragen bzw. ist erste Anlaufstelle für Versicherte, die mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden sind und diese für falsch halten. Entscheidungen, die an dieser Stelle getroffen werden, sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für die Versicherung bindend. Sind Kunden mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden, steht es ihnen frei, das Urteil zu akzeptieren oder aber vor Gericht zu gehen und zu klagen.
Der rechtliche Schritt vor Gericht
Wer die Entscheidung der Versicherung anzweifelt, muss nicht den Umweg über den Ombudsmann gehen, sondern kann direkt den Rechtsweg einschlagen. Allerdings sollte nur klagen, wer auch eine hohe Wahrscheinlichkeit zum Gewinnen des Prozesses sieht. Denn sollte der Prozess verloren gehen, bleiben Versicherte auf den Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Sinnvollerweise haben klagende Versicherte eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die eine Deckungszusage erteilt hat. Das finanzielle Risiko liegt somit beim Versicherungsunternehmen und muss nicht von den Versicherten getragen werden.