Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dieser Trick bringt Ihnen bares Geld von Ihrer Versicherung ein
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, steht zunächst unter Schock. Ist dieser vergangen und sind keine Menschen zu Schaden gekommen, stellt sich zwangsläufig die Frage, wer die entstandenen Kosten trägt.
Kfz-Besitzer verfügen stets über eine Haftpflichtversicherung, sodass im Schadensfall die Unfallbeteiligten normalerweise an die Versicherer der Gegenseite herantreten.
Was Kraftfahrer, die in einen Unfall verwickelt waren, oft nicht wissen: Im Rahmen der Regulierung gehen sie falsch vor und verschenken so bares Geld – bis zu 1.000 Euro.
Mit einem Trick, den sogar die meisten Anwälte nicht kennen, holen Sie das Optimum aus der Schadensregulierung heraus.
Bis zu 1.000 Euro mehr im Schadensfall – so klappt es
Damit Sie von dem Trick profitieren, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Beide Unfallbeteiligte tragen eine Teilschuld.
- Ihr Fahrzeug ist vollkaskoversichert.
Diese Voraussetzungen schränken die Nutzbarkeit des Tricks ein, liegen jedoch nicht nur in Ausnahmefällen vor.
Schreibt ein Gutachter beiden Beteiligten eine Teilschuld zu, ist es üblich, dass sie die Kosten im Verhältnis zu ihrer Haftungsquote teilen.
Dies bedeutet keineswegs, dass die betroffenen Parteien die Kosten persönlich tragen müssen. Stattdessen setzen sich die Kfz-Haftpflichtversicherungen der Unfallbeteiligten miteinander in Verbindung, um die Höhe der zu leistenden Zahlungen entsprechend der individuellen Haftungsquote im konkreten Fall zu bestimmen.
Aus diesem Verfahren folgt, dass Ihre Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners anteilig mitträgt. Die weiteren Kosten haben Sie selbst zu tragen.
Die Mehrheit der Autofahrer geht davon aus, dass die Vollkaskoversicherung die verbleibenden Kosten übernimmt. Jedoch ist dies ein verbreiteter Irrtum, der bei Kraftfahrern, die in einen Unfall verwickelt waren, häufig zu einer unangenehmen Überraschung führt: Die Vollkaskoversicherung übernimmt nur die Kosten für die notwendigen Reparaturen, nicht inkludiert sind hingegen die Aufwendungen für Mietwagen, Abschleppdienste und Sachverständige – und diese Beträge liegen oft höher als die bloßen Reparaturkosten.
Nutzen Sie Ihr Quotenvorrecht
Der Begriff, der aus dem Versicherungsrecht stammt, ist vielen Menschen nicht geläufig. Er ist im Schadensfall jedoch Ihr Schlüssel zu barem Geld.
Regulieren Sie deshalb den Schaden eines Unfalls, an dem Sie eine Teilschuld tragen, nicht über die Haftpflichtversicherung, sondern melden Sie ihn an Ihre Vollkaskoversicherung.
Die verbleibenden Restkosten fordern Sie anschließend über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein.
Der Unterschied im Vergleich zum üblichen Weg der Schadensregulierung besteht folglich darin, dass Sie sich im Schadensfall nicht an die Versicherung des Unfallgegners, sondern an Ihre Vollkaskoversicherung wenden.
Nachdem Ihre Vollkasko den Teil des Schadens beglichen hat, ist es dank des Quotenvorrechts möglich, den verbleibenden Anteil der Kosten von der Haftpflichtversicherung der gegnerischen Seite zu erhalten. Der Haftpflichtversicherer muss anschließend einen erheblichen Teil der restlichen Schadenskosten tragen.
Diese Vorgehensweise mindert vor allem Ihre finanziellen Belastungen, die durch Gutachter, Abschleppdienste, Mietwagen und den unfallbedingten Wertverlust des Fahrzeugs entstehen.
Hinzu kommt: Ihre Vollkaskoversicherung stuft Sie nach einem Schadensereignis normalerweise höher ein. Bei der beschriebenen Vorgehensweise gilt auch diese Höherstufung als Schaden. Eine einmalige Auszahlung der sich daraus ergebenden Prämie ist nicht mehr möglich, stattdessen müssen Sie Ihren Anspruch jährlich beim Versicherer geltend machen, sodass Sie anschließend anteilige Zahlungen erhalten.
Ist dieser Trick legal?
Womöglich fragen Sie sich, ob dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei ist.
Ja, denn das Quotenvorrecht ist im Versicherungsrecht fest implementiert. Bei diesem Trick handelt es sich deshalb um ein legales Vorgehen, das sich weder in einer rechtlichen Grauzone noch in der Illegalität bewegt.
Bedenken Sie, dass der beschriebene Weg deutlich komplizierter ist als der übliche Weg einer Schadensregulierung. Deshalb ist es im Zweifelsfall sinnvoll, einen Fachanwalt zu konsultieren.