KFZ Schadensregulierung

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Unfall mit geliehenem Auto: Wer zahlt?

Unfall mit geliehenem Auto: Wer zahlt?

Kurz mit dem Auto des Partners oder der besten Freundin in das Training oder zum Einkaufen fahren – bei kurzen Fahrtwegen denken die wenigsten, dass es zu einem Unfall kommen könnte. Denn sie passen ja auf. Immerhin fahren sie ein “fremdes” Auto, welches nicht ihnen gehört. Dennoch kann es zu einem Unfall mit einem geliehenen Auto kommen. Dann lautet die spannende Frage: “Wer haftet für den entstandenen Schaden?”

Die wenig bekannte Rechtslage bei einem Unfall mit einem geliehenen Auto

Sofern es zu einem Unfall mit einem geliehenen PKW kommt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Schäden am PKW auf. Gilt das denn auch, wenn der Fahrzeughaltet selbst den Wagen zum Tatzeitpunkt nicht gefahren hat? Ja, das gilt auch dann in diesem Fall. Dennoch kann es vorkommen, dass die Versicherung aufgrund dessen den Schadenfreiheitsrabatt reduziert. In Abhängigkeit vom entstandenen Schaden können das mehrere hundert Euro pro Jahr sein. Für diese hat der Versicherungsnehmer dann selbst aufzukommen.
Je nach Höhe der aktuellen Rabattstufe des Versicherungsnehmers und der damit verbundenen Rückstufung nach dem Autounfall mit dem geliehenen Auto entsteht ein neuer Versicherungsbeitrag. Infolgedessen wirkt sich der Unfall – in Abhängigkeit vom Schaden – mehr oder weniger definitiv auf die nachfolgenden Jahre auf die Finanzen des Versicherungsnehmers aus. Personen-, Sach- und Vermögensschäden deckt die Kft-Haftpflichtversicherung ab.

Wie hoch ist die Zahlung der Kaskoversicherung bei Unfallschäden mit einem geliehenem PKW?

Für die Schadensregulierung am eigenen PKW kommt die Kaskoversicherung auf. Gilt das auch bei einem geliehenen PKW? Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt auf den Umfang der Kaskoversicherung an. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Erstere deckt Schäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Explosion ab, wohingegen die Letztere bei selbstverschuldeten Unfällen und mutwilliger Beschädigung aufkommt.

Sofern ein Fahrzeughalter nicht über eine Kaskoversicherung verfügt, wird das für den Leihgebenden eine teure Angelegenheit, da er den Unfall melden und für ihn aufkommen muss.

Ein Leihvertrag erspart nicht nur Ärger, sondern auch Kosten

Ein Leihvertrag kann eine Menge Ärger ersparen. Es lohnt sich, diesen nach der Schadensmeldung parat zu haben. Denn in dem Vertrag steht, wer nach einem Unfall mit dem geliehenen PKW für den Schaden aufkommt. Infolgedessen fungiert er als perfekte Zwischenlösung. Der Leihvertrag zwischen dem vorübergehenden Nutzer und dem Fahrzeughalter beantwortet idealerweise die Frage, wer für einen entstandenen Schaden haftet. Neben Unfallschäden sollten auch Strafzettel im Leihvertrag einen Absatz einnehmen.

Wie sieht so ein Leihvertrag aus? Können auch Personen, die mit Jura nichts am Hut haben, dennoch von diesem Leihvertrag Gebrauch machen? Ja, auch Nicht-Juristen können einen Leihvertrag verstehen, abschließen und anwenden. Denn große Automobilclubs und Versicherungen bieten kostenlose Online-Vorlagen zu diesem Thema an. Des Weiteren sollten im Leihvertrag bereits vorhandene Schäden, wie Kratzer und Dellen genannt sein, damit bei der Rückgabe des geliehenen PKWs keine Unklarheiten entstehen.

Wertvolle Tipps für Fahrzeughalter

Natürlich sollten sich Fahrzeughalter, die ihren PKW ausleihen, sicher sein, dass die Person, welche das Fahrzeug fährt, einen gültigen Führerschein besitzt. Denn, wenn der Fahrer nicht über einen Führerschein verfügt, dann kommt die Kaskoversicherung keineswegs für den Schaden auf. Die Haftpflichtversicherung wiederum kommt zwar für die Schäden auf, kann jedoch einen gewissen Betrag zurückfordern.

Des Weiteren sollten sich verleihende und leihende Person darüber im Klaren sein, ob das Auto verkehrssicher ist und über eine gültige TÜV-Plakette verfügt.