Kurz mit dem Auto des Partners oder der besten Freundin in das Training oder zum Einkaufen fahren – bei kurzen Fahrtwegen denken die wenigsten, dass es zu einem Unfall kommen könnte. Denn sie passen ja auf. Immerhin fahren sie ein “fremdes” Auto, welches nicht ihnen gehört. Dennoch kann es zu einem Unfall mit einem geliehenen Auto kommen. Dann lautet die spannende Frage: “Wer haftet für den entstandenen Schaden?”
Die wenig bekannte Rechtslage bei einem Unfall mit einem geliehenen Auto
Wie hoch ist die Zahlung der Kaskoversicherung bei Unfallschäden mit einem geliehenem PKW?
Für die Schadensregulierung am eigenen PKW kommt die Kaskoversicherung auf. Gilt das auch bei einem geliehenen PKW? Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt auf den Umfang der Kaskoversicherung an. In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Erstere deckt Schäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Explosion ab, wohingegen die Letztere bei selbstverschuldeten Unfällen und mutwilliger Beschädigung aufkommt.
Sofern ein Fahrzeughalter nicht über eine Kaskoversicherung verfügt, wird das für den Leihgebenden eine teure Angelegenheit, da er den Unfall melden und für ihn aufkommen muss.
Ein Leihvertrag erspart nicht nur Ärger, sondern auch Kosten
Ein Leihvertrag kann eine Menge Ärger ersparen. Es lohnt sich, diesen nach der Schadensmeldung parat zu haben. Denn in dem Vertrag steht, wer nach einem Unfall mit dem geliehenen PKW für den Schaden aufkommt. Infolgedessen fungiert er als perfekte Zwischenlösung. Der Leihvertrag zwischen dem vorübergehenden Nutzer und dem Fahrzeughalter beantwortet idealerweise die Frage, wer für einen entstandenen Schaden haftet. Neben Unfallschäden sollten auch Strafzettel im Leihvertrag einen Absatz einnehmen.
Wie sieht so ein Leihvertrag aus? Können auch Personen, die mit Jura nichts am Hut haben, dennoch von diesem Leihvertrag Gebrauch machen? Ja, auch Nicht-Juristen können einen Leihvertrag verstehen, abschließen und anwenden. Denn große Automobilclubs und Versicherungen bieten kostenlose Online-Vorlagen zu diesem Thema an. Des Weiteren sollten im Leihvertrag bereits vorhandene Schäden, wie Kratzer und Dellen genannt sein, damit bei der Rückgabe des geliehenen PKWs keine Unklarheiten entstehen.
Wertvolle Tipps für Fahrzeughalter
Natürlich sollten sich Fahrzeughalter, die ihren PKW ausleihen, sicher sein, dass die Person, welche das Fahrzeug fährt, einen gültigen Führerschein besitzt. Denn, wenn der Fahrer nicht über einen Führerschein verfügt, dann kommt die Kaskoversicherung keineswegs für den Schaden auf. Die Haftpflichtversicherung wiederum kommt zwar für die Schäden auf, kann jedoch einen gewissen Betrag zurückfordern.
Des Weiteren sollten sich verleihende und leihende Person darüber im Klaren sein, ob das Auto verkehrssicher ist und über eine gültige TÜV-Plakette verfügt.