Versicherungen zögern Schadensregulierungen hinaus – das ist ein weit verbreiteter Vorwurf, den sich die Versicherungsbranche, und dabei insbesondere die Haftpflichtversicherer gefallen lassen müssen.
Wer schon einmal davon betroffen war stellt sich nicht selten die Frage, ob dahinter ein bewusst von der Versicherungsbranche verfolgtes System steht. Diese These wird im Folgenden kritisch auf die Probe gestellt.
Nichtleistung der Versicherung muss nicht immer etwas mit einer bewussten Einsparungstaktik der Versicherer zu tun haben. Es ist natürlich auch nicht selten, dass eine Versicherung berechtigterweise nicht leistet, wie z.B. dann, wenn der Schaden nicht von der Versicherungspolice gedeckt ist. Auch der Anspruchssteller muss unter Umständen zuerst tätig werden, damit die Versicherung zahlt: Der Schaden muss ggf. gemeldet und hinreichend belegt werden.
Zahlung verweigernde Versicherungen sind jedoch keine Seltenheit. Es scheint, als würde in dem meisten Fällen erst aufgrund von gerichtlichem Zwang, durch eine Verurteilung, gezahlt. Auffällig ist dabei, dass häufig Haftpflichtversicherer es auf den Prozess ankommen lassen.