KFZ Schadensregulierung

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Was Sie nach einem Autounfall einfordern können

Was Sie nach einem Autounfall einfordern können

Ist der erste Schreck nach einem Autounfall überwunden, sollten Sie sich sofort um die Schadensregulierung kümmern. Wichtig bei einem Unfall ist, selbst wenn Sie der Meinung sind, sie hätten ihn verschuldet, geben Sie nicht sofort eine Schuld zu. Es gibt immer wieder Faktoren, wodurch die Schuld eines Unfallverursachers gemindert werden kann, was sich später auf die Höhe auswirkt, die der Unfallgegner bzw. die Versicherung bezahlen muss. Welche Kosten eingefordert werden können, sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ersatz für Fahrzeug

Wird das Fahrzeug bei einem Unfall in einem derartigen Ausmaß beschädigt, dass eine aufwendigere Reparatur notwendig ist, können Sie Ersatz für die Dauer der Reparatur einfordern. Der Ersatz muss allerdings verhältnismäßig sein. Ist es zumutbar, dass Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln etwa zur Arbeit fahren, können Sie den Fahrpreis geltend machen. Sind öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar, können Sie die Kosten für ein Leihfahrzeug einfordern.

Abschleppkosten

Ist das Auto derartig beschädigt, dass es nicht mehr fahrfähig ist oder bewegt werden darf, muss ein Abschleppfahrzeug kommen. Die Kosten dafür können Sie ebenfalls einfordern. Muss das Auto möglicherweise mit einem speziellen Gerät geborgen werden, können Sie, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, dies beim Unfallgegner bzw. bei dessen Versicherung geltend machen.

Schmerzensgeld

Erleiden Sie körperliche Schäden, können Sie Schmerzensgeld einfordern. Es gibt hierfür unterschiedliche Sätze, die für den Grad der Verletzung festgesetzt sind. Wichtig ist, dass körperliche Schäden unverzüglich dokumentiert werden. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich, selbst wenn keine offensichtlichen Verletzungen erkennbar sind, zur Sicherheit nach einem Unfall für eine Routineuntersuchung zum Arzt begeben. Oft tauchen Verletzungen erst Stunden später auf, wenn der erste Schock überwunden ist und der Körper zu schmerzen anfängt.

Erleiden Sie körperliche Schäden, können Sie Schmerzensgeld einfordern. Es gibt hierfür unterschiedliche Sätze, die für den Grad der Verletzung festgesetzt sind. Wichtig ist, dass körperliche Schäden unverzüglich dokumentiert werden. Es ist daher sinnvoll, dass Sie sich, selbst wenn keine offensichtlichen Verletzungen erkennbar sind, zur Sicherheit nach einem Unfall für eine Routineuntersuchung zum Arzt begeben. Oft tauchen Verletzungen erst Stunden später auf, wenn der erste Schock überwunden ist und der Körper zu schmerzen anfängt.

Kostenersatz können Sie nicht nur für erlittene Schmerzen erhalten, sondern auch für Heilbehandlungen. Zwar trägt die Kosten dafür in der Regel die Krankenversicherung, sind allerdings spezielle Therapien notwendig, die Ihre Versicherung nicht deckt, können die Kosten etwa für eine Physiotherapie beim Unfallgegner eingefordert werden. Allerdings muss es sich dabei um anerkannte Heilmethoden handeln und es eine gewisse Chance auf Erfolg bei der Anwendung der Methode bestehen.

Liegen Sie womöglich lange im Krankenhaus und muss Ihre Familie eine kostspielige Anreise auf sich nehmen, um Sie zu besuchen, können diese Besuchskosten ebenfalls geltend gemacht werden.

Liegen Sie womöglich lange im Krankenhaus und muss Ihre Familie eine kostspielige Anreise auf sich nehmen, um Sie zu besuchen, können diese Besuchskosten ebenfalls geltend gemacht werden.

Schadensersatz

Schadenersatz für Unfallschäden ist ein sehr weit gefächerter Begriff. Schadenersatz kann direkt für Schäden am Unfallfahrzeug eingefordert werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Reparatur wirtschaftlich noch vertretbar ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, wird als Schadensersatz der Restwert bezahlt, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte

Schadensersatz kann für mitgeführte Gegenstände eingefordert werden, die beim Unfall kaputt gegangen sind. Daneben gibt es noch weitere Schäden, die direkt im kausalen Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, die eingefordert werden können.

Verdienstentgang

Der Verdienstentgang ist eine Sonderform des Schadenersatzes. Verdienstentgang wird häufig von selbstständig tätigen Personen eingefordert. Sind Sie beispielsweise auf dem Weg zu einem Kunden, es platzt allerdings das Geschäft, weil Sie zu spät oder durch den Unfall gar nicht kommen, können Sie diesen Verdienstentgang als Schadenersatz geltend machen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz bei Verdienstausfall ist auch bei Arbeitnehmern möglich. Führen die Verletzungen dazu, dass Sie beispielsweise arbeitsunfähig werden und Ihren Job verlieren, können Sie ebenfalls einen Verdienstentgang einfordern. Bei Schäden, die nicht direkt durch den Unfall verursacht wurden, jedoch damit in Zusammenhang stehen, ist es wichtig, dass eine lückenlose Dokumentation erfolgt, damit sich der Schaden tatsächlich mit dem Unfallereignis in Verbindung bringen lässt.